Städt. KiTa „Sonnenblume“
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- World Café
Infostand Nr. 27 Saal 1 (0G) Stadthalle - Kinderrechte – Ausstellung zum Thema „Recht auf frühkindliche mathematische Bildung“
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung – so steht es in der UN-Kinderrechtskonvention. Dieses Recht beginnt nicht erst mit dem Schuleintritt, sondern schon in der frühen Kindheit. Besonders die mathematische Bildung im Vorschulalter spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie die Grundlage für späteres schulisches Lernen, Problemlösefähigkeiten und Alltagskompetenzen legt.
Frühkindliche mathematische Bildung bedeutet mehr als das Zählen bis zehn. Sie umfasst ein breites Spektrum an Erfahrungen mit Formen, Mustern, Mengen, Größen, Zeit und Raum. Kinder entdecken mathematische Zusammenhänge beim Spielen mit Bauklötzen, beim Sortieren von Gegenständen, beim Backen oder beim gemeinsamen Singen von Zahlenliedern. Dabei erwerben sie grundlegende Kompetenzen wie logisches Denken, Vergleichen, Klassifizieren und Strukturieren.
Kindern ein Recht auf mathematische Bildung zu garantieren heißt, ihnen diese Erfahrungen systematisch und altersgerecht zu ermöglichen. Bildungseinrichtungen wie Kitas tragen dabei eine besondere Verantwortung. Pädagogische Fachkräfte sollten entsprechend qualifiziert sein, um kindliche Lernprozesse gezielt zu begleiten und herauszufordern – immer orientiert an den Interessen und dem Entwicklungsstand der Kinder.
Zugleich bedeutet dieses Recht auch Chancengleichheit. Alle Kinder – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status – müssen Zugang zu qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung haben. Nur so können Bildungsbenachteiligungen frühzeitig abgebaut werden.
Ein bewusster und wertschätzender Umgang mit Mathematik im Alltag stärkt nicht nur das Selbstvertrauen der Kinder, sondern fördert auch Neugier, Kreativität und Ausdauer. Frühkindliche mathematische Bildung ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil kindlicher Entwicklung – und ein zentraler Baustein zur Verwirklichung des Kinderrechts auf Bildung.

